Sie haben ein Kind bekommen und möchten es gerne taufen lassen? Oder sind als Kind nicht getauft worden und möchten aber nun auch durch die Taufe zu Gottes Familie, seiner Kirche, gehören? Dann können Sie sich im Pastorat melden.

Wann sind Taufen möglich?
In fast allen Gottesdiensten in unseren Kirchen sind nach vorheriger Absprache Taufen möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich muss ein Elternteil des Kindes der Kirche angehören. Bei Taufen von Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen entfällt diese Voraussetzung natürlich. Und natürlich ist ein (Wieder-)Eintritt der Eltern in die Kirche jederzeit möglich.
Wie steht es mit den Paten?
Es ist guter Brauch, dass dem Kind in der Taufe Paten an die Seite gestellt werden, die das Kind im Glauben und Leben begleiten sollen, Ansprechpartner für das Kind sein sollen und den Eltern zur Seite stehen sollen. Da die Paten eben auch in Glaubensfragen Ansprechpartner für das Kind sein sollen und die Frage nach der Patenschaft im Taufgottesdienst mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ beantwortet wird, müssen Paten Mitglieder der Kirche sein.
Was ist ein Taufspruch?
Bei der Taufe wird jedem Täufling ein Taufspruch zugesprochen, der als Lebens- und Glaubensmotto dient, der Gottes Schutz und Zusage und/oder einen christlichen Lebensstil oder ähnliches ausdrückt. Die Auswahl ist groß, jeder Vers der Bibel steht als potentieller Taufspruch zur Verfügung. Eine Auswahl passender Sprüche finden Sie unter www.taufspruch.de – oder blättern Sie einfach in Ihrer Bibel.
Was ist noch zu bedenken?
Für die Eintragung im Stammbuch wird eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Für Paten, die ihren Wohnsitz nicht in den Kirchengemeinden Ladelund oder Karlum haben, wird außerdem ein sogenannter Patenschein benötigt. Diesen erhalten die Paten im örtlichen Kirchenbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde. In einem Vorgespräch mit Pastor Stuck ist Zeit und Gelegenheit, den genauen Ablauf zu besprechen.